Kosten

Überblick

Fliegen lernen? Da denkt man doch als erstes an eine richtige Flugschule, trägen Theorieunterricht, hohe Kosten und nie endende Flüge mit Fluglehrer. Dass das alles gar nicht so kompliziert und bürokratisch sein muss, kannst du in den folgenden 4 Schritten nachvollziehen.

Teil 1: Aufnahmegebühr

Wie in fast jedem Verein basiert die Mitgliedschaft zunächst auf einer einmaligen Aufnahmegebühr. Diese beträgt für alle Mitglieder in Summe 300,- €, welche allerdings gestaffelt fällig wird:

Da für all den Vereinsbesitz wie Flugzeuge, Hallen und Fahrzeuge und Infrastruktur einst hohe Kosten angefallen sind, müssen wir jeden zu einem kleinen Teil an den Kosten von Anfang an beteiligen. 

Teil 2: Der monatliche Beitrag

Neben der einmaligen Aufnahmegebühr fällt zur Deckung der laufenden Kosten des Vereins der folgende Monatsbeitrag an:

Der Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Nutzung aller Vereinseinrichtungen in normalem Umfang. Das betrifft im Wesentlichen die Nutzung des Flugplatzes, der Vereinsräumlichkeiten für Vereinszwecke und der Fahrzeuge (inklusive Seilwinde). Enthalten ist eine Mitgliedschaft beim LSV Niedersachsen e.V. und Kreissportbund Hameln-Pyrmont (unsere Dachverbände).

* Der ermäßigte Betrag gilt für alle Schüler, Auszubildenden und Studenten. Der Vorstand kann nacheigenem Ermessen aus sozialen Gründen (z.B. aufgrund einer eingetretenen Arbeitslosigkeit) die Anwendung des ermäßigten Betrages im Einzelfall beschließen.

Teil 3: Die Fluggebühren

Bei den Kosten für die eigentliche Nutzung der Vereinsflugzeuge ist es ebenfalls sehr einfach. Und zwar arbeiten wir dabei mit einer monatliche Pauschale. Diese berechtigt dazu so viel zu fliegen, wie man möchte. 

Das bedeutet: Es gibt keine Unbekannte. Jeder weiß genau, was er pro Monat für das Fliegen bezahlt. Das macht es kalkulierbar. 

Da es sich um eine Pauschale handelt, fällt der Betrag aber auch in der Wintersaison an bzw. wenn man nicht fliegt. Dafür entstehen aber auch keine Kostenspitzen im Sommer, wenn viel geflogen wird. 

Die Zahlung der Nutzungspauschale für Segelflugzeuge ist Voraussetzung zum Fliegen der Vereinssegelflugzeuge und gilt dann immer für das ganze Jahr.

Die Zahlung der Nutzungspauschale Ultraleicht ist Voraussetzung zum Fliegen der WT-9. Diese Pauschale zahlt natürlich nur, wer auch Motorflug betreiben möchte. Für den reinen Segelflug-Schüler spielt diese keine Rolle.

* Der ermäßigte Betrag gilt für alle Schüler, Auszubildenden und Studenten. Der Vorstand kann nacheigenem Ermessen aus sozialen Gründen (z.B. aufgrund einer eingetretenen Arbeitslosigkeit) die Anwendung des ermäßigten Betrages im Einzelfall beschließen.

Zwischenfazit

Man kann also sagen,  dass ein jugendlicher Flugschüler im Segelflug bezogen auf die laufenden Kosten für kalkulierbare 38,- € im Monat das Segelfliegen in Theorie und Praxis erlernen kann.

Teil 4: Spätere einmalige Umlagen

Die Grundausbildung bis zum ersten Alleinflug und etwas darüber hinaus findest auf dem Schulungs-Doppelsitzer statt. Danach wird ein Flugschüler auch auf die ersten einfach zu fliegenden Einsitzer umgeschult. 

Hierfür fallen noch keine Kosten an. Erreicht ein Flugschüler allerdings 200 Flüge, so hat er die Möglichkeit auf den ersten Leistungseinsitzer mit Einziehfahrwerk umzuschulen. Da der Wert dieses Flugzeugs schon etwas höher liegt, ist hierfür einmalig eine Umlage von 100 EUR zu entrichten. Die nachfolgende Tabelle zeigt alle innerhalb der Schulung eingesetzten Flugzeuge.

Arbeitsstunden (Winterarbeit)

Ein letzter Aspekt ist für uns als Verein, der alle Tätigkeiten mit Ehrenamtlichen erledigt, noch sehrt wichtig: Die persönliche Beteiligung jedes Mitglieds (egal ob Vorstand oder Flugschüler) in Form von Arbeitsstunden. Das betrifft alle Arbeiten am Flugplatz. Wartung der Flugzeuge und Fahrzeuge (z.B. Winde), Pflege der Hallen und des Flugplatzes, aber auch ganz viele andere organisatorische Themen nach Bedarf. Wer bestimmte Fähigkeiten bereits mitbringt, findet sicher eine dazu passende Aufgabe. 

Da die Sommersaison für uns der wichtigste Teil des Jahres für das eigentliche Fliegen ist, verlagern sich ca. 80% der Arbeiten in die Wintersaison. Da machen wir auch den Hauptteil der Flugzeugwartung und der Technik. 

Um es gerecht zu machen haben wir die sogannte Arbeitsstundenregelung eingeführt. Das bedeutet, dass jede ausgeführte Arbeit zeitlich dokumentiert wird. Am Ende des Jahres rechnen wir dann alle geleisteten Arbeitsstunden zusammen und teilen diese Zahl durch die Anzahl der aktiven Mitglieder. Der so errechnete Durchschnitt ist die Anzahl an Arbeitsstunden, die jedes Mitglied leisten muss. 

Hat man genau diese Anzahl an Arbeitsstunden geleistet, entstehen keine Kosten. Arbeit man mehr, bekommt man dafür ein Guthaben auf sein Fluggebührenkonto und kann dieses für die Monatsbeiträge verwenden. 

Hat man weniger gearbeitet, so muss man für die fehlenden Stunden einen Betrag bezahlen. 

Wer sich also in den Verein einbringt und aktiv mithilft hat somit mit keinen weiteren Kosten zu rechnen. Als grobe Annahme zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass innerhalb eines ganzen Jahres ca. 60-70 h zu leisten sind. Das muss nicht zwingend im Winter passieren, sondern auch mit Tätigkeiten im Sommer (z.B. Rasenmähen). Innerhalb der Flugsaison übernommene Dienste als Flugleiter oder Windenfahrer werden ebenfalls bereits mit 20 Stunden vergütet. 

Alles in allem aber machbar. Denn dafür bekommt man schließlich seine ganzen Ausbildung ohne teuere Flugstundenpreise, wie es in einer gewerblichen Flugschule der Fall wäre. 

Weitere Informationen zu unseren Gebühren findest du in unserer vollständigen Gebührenordnung.

Bei all den Preisen könnte ja leicht der Gedanke aufkommen, dass Segelfliegen für den Normalmensch nicht finanzierbar ist. Diese Ansicht ist aber völlig falsch. Segelfliegen ist kein Sport der Reichen. Den Finanzschwächeren, z.B. Flugschülern, kommt man daher auch mit geringeren Gebühren entgegen. 

Auch hier gilt wieder der Grundsatz: Von der Informationsflut nicht abschrecken lassen, sondern einfach vorbeikommen.

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